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19.09.2007 23:55
über die modernen Nuklearwaffen der Lebensmittelindustrie IV4. Die Nuklearwaffen Bestrahlte Lebensmittel dürfen lt.Gesetz
nur mit einer entsprechenden Deklaration
in den Handel gelangen. Doch gegen diese Vorschrift wird immer wieder
verstoßen. Der Verbraucher muss mit einer ganzen Reihe von bestrahlten
Lebensmitteln rechnen, die nicht deklariert sind. Das hat ein Bericht der
EU-Kommission ergeben. Die Bestrahlung von unseren Lebensmitteln
kann dazu beitragen, schlechte hygienische Praktiken zu verdecken und den
Verbrauchern so eine bessere Qualität vorzutäuschen. Bestrahlung wirkt zwar
konservierend, macht die Lebensmittel letztlich aber nicht steril. Bestimmte
Sporen und Toxine, die von manchen Bakterien produziert werden, sind auch nach
einer Bestrahlung in Lebensmitteln zu finden. Verseuchte Meeresfrüchte zum
Beispiel können nach einer Bestrahlung immer noch gesundheitsgefährdend sein.
Risikoreicher
Nebeneffekt Zudem geben neue Forschungsergebnisse
Anlass zur Sorge. Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalt für Ernährung in
Karlsruhe haben ermittelt, dass fetthaltige Lebensmittel wie Fleisch und
Geflügel durch die Lebensmittelbestrahlung giftige Alkyl-Cyclobutanone bilden.
Diese strahlenspezifischen Substanzen erwiesen sich in Fütterungsversuchen mit
Ratten als erbgutschädigend und krebsauslösend. Was das für den Menschen
bedeutet, ist bislang völlig offen. Wissenschaftler fordern dringend weitere
Untersuchungen zu den gesundheitlichen Risiken der Lebensmittelbestrahlung.
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