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webEngine » blog » 4. Bestrahlungen


     
19.09.2007 23:55

über die modernen Nuklearwaffen der Lebensmittelindustrie IV



4. Die Nuklearwaffen 




Bestrahlte Lebensmittel dürfen lt.Gesetz nur mit einer  entsprechenden Deklaration in den Handel gelangen. Doch gegen diese Vorschrift wird immer wieder verstoßen. Der Verbraucher muss mit einer ganzen Reihe von bestrahlten Lebensmitteln rechnen, die nicht deklariert sind. Das hat ein Bericht der EU-Kommission ergeben.


Die Bestrahlung von unseren Lebensmitteln kann dazu beitragen, schlechte hygienische Praktiken zu verdecken und den Verbrauchern so eine bessere Qualität vorzutäuschen. Bestrahlung wirkt zwar konservierend, macht die Lebensmittel letztlich aber nicht steril. Bestimmte Sporen und Toxine, die von manchen Bakterien produziert werden, sind auch nach einer Bestrahlung in Lebensmitteln zu finden. Verseuchte Meeresfrüchte zum Beispiel können nach einer Bestrahlung immer noch gesundheitsgefährdend sein.

 

Risikoreicher Nebeneffekt

Zudem geben neue Forschungsergebnisse Anlass zur Sorge. Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalt für Ernährung in Karlsruhe haben ermittelt, dass fetthaltige Lebensmittel wie Fleisch und Geflügel durch die Lebensmittelbestrahlung giftige Alkyl-Cyclobutanone bilden. Diese strahlenspezifischen Substanzen erwiesen sich in Fütterungsversuchen mit Ratten als erbgutschädigend und krebsauslösend. Was das für den Menschen bedeutet, ist bislang völlig offen. Wissenschaftler fordern dringend weitere Untersuchungen zu den gesundheitlichen Risiken der Lebensmittelbestrahlung.

 

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