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webEngine » blog » Freie Meinung


     
24.05.2008 03:12

Meinungsfreiheit

Das Übel mit dem Kleingedruckten

In Deutschland und in den demokratischen Staaten herrscht Meinungsfreiheit. So ist die weitläufige Meinung.

Auf den ersten Blick finden wir das ja auch schwarz auf weiß im Grundgesetz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Eine Zensur findet nicht statt."

Klingt wirklich gut. Doch wie in Verträgen üblich, steckt der Haken im Kleingedruckten. Üblerweise hat der Artikel 5 nämlich noch einen weiteren Absatz. Da heißt es "Diese Rechte finden ihre Schranken..."

- in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze
Das heißt nichts anderes, dass JEDES vorhandene oder in der Zukunft erstellte Gesetz die Meinungsfreiheit aushebeln kann. Begründungen können "zum Schutz der inneren Sicherheit", "für das Gemeinwohl" oder "um wirtschaftliche Aktivitäten nicht zu schädigen" sein. Dass diese Gründe sehr subjektiv sind und oftmals zur Propaganda für eigene Interessen genutzt werden können, braucht hier ja nicht weiter erläutert werden.

- den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
Auch hier gilt praktisch, dass JEDE Bestimmung die Meinungsfreiheit einschränken oder aufheben kann. Um (angeblich) die Jugend zu schützen, müssen oftmals auch Erwachsene mit Beschränkungen leben. Eine Differenzierung ist häufig gar nicht möglich. Die Jugendschutzgesetze sind in den letzten Jahren immer strenger geworden.

- in dem Recht der persönlichen Ehre
Auch hier versteckt sich, dass praktisch JEDE Meinungsäußerung als Angriff gegen die persönliche Ehre einer Person angesehen werden kann.

Fazit: Eine Meinungsfreiheit gibt es de facto nicht! JEDE Meinungsäußerung kann - zumindest im Nachhinein - aus fadenscheinigen Gründen zensiert werden. Artikel 5 des Grundgesetzes ist somit nur eine Augenwischerei.



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